Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)
A. v. 12.08.2009 BGBl. I S. 2863 (Nr. 54); aufgehoben durch II. A. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2486
Geltung ab 20.08.2009; FNA: 2030-11-48-11 Beamte
|
Geltung ab 20.08.2009; FNA: 2030-11-48-11 Beamte
|
I.
Nach Artikel 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
- -
- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
- -
- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
- -
- den Leiterinnen und Leitern der Hauptzollämter und
- -
- den Leiterinnen und Leitern der Zollfahndungsämter
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9001/a163747.htm