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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.08.2009 aufgehoben
I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der Bundesfinanzverwaltung (BFVwErnuEntlAnO k.a.Abk.)
A. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 990 (Nr. 22); aufgehoben durch II. A. v. 12.08.2009 BGBl. I S. 2863
Geltung ab 10.06.2008; FNA: 2030-11-48-8 Beamte
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Geltung ab 10.06.2008; FNA: 2030-11-48-8 Beamte
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I.
Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
- -
- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
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- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
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- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,
- -
- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter und
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- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Zollfahndungsämter
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8243/a155275.htm