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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.01.2016 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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IV. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMFZustAnO k.a.Abk.)
A. v. 05.02.2008 BGBl. I S. 253 (Nr. 6); aufgehoben durch § 4 A. v. 25.01.2016 BGBl. I S. 120
Geltung ab 01.03.2008; FNA: 2030-14-157 Beamte
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Geltung ab 01.03.2008; FNA: 2030-14-157 Beamte
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IV.
IV. ändert mWv. 1. März 2008 BMFZustAnO
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. März 2006 (BGBl. I S. 841) außer Kraft.
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