Soweit für Umzüge aus Anlass von Versetzungen, Abordnungen und Kommandierungen Beiträge nach §
11 oder §
12 vor dem 1. Januar 2006 gezahlt wurden, ist die
Auslandsumzugskostenverordnung in der bis zum 31. Dezember 2005 geltenden Fassung anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung, der Auslandsumzugskostenverordnung und der Heimaturlaubsverordnung
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2212