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§ 1 - Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
G. v. 27.02.2008 BGBl. I S. 258 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 260 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 07.03.2008; FNA: 754-20 Energieversorgung
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Geltung ab 07.03.2008; FNA: 754-20 Energieversorgung
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und das Ausstellen energieverbrauchsrelevanter Produkte sowie von Bauteilen und Baugruppen, die zum Einbau in energieverbrauchsrelevante Produkte bestimmt sind. Ausgenommen sind Verkehrsmittel zur Personen- und Güterbeförderung und energieverbrauchsrelevante Produkte, die ihrer Bauart nach ausschließlich zur Verwendung für militärische Zwecke bestimmt sind.
(2) Rechtsvorschriften für die Abfallbewirtschaftung und für Chemikalien einschließlich solcher für fluorierte Treibhausgase bleiben unberührt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes G. v. 16. November 2011 BGBl. I S. 2224 m.W.v. 25. November 2011
Frühere Fassungen von § 1 EVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 25.11.2011 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes vom 16.11.2011 BGBl. I S. 2224 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 EVPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EVPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
G. v. 16.11.2011 BGBl. I S. 2224
Artikel 1 EBPGÄndG Änderung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes
... (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG)". 2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort ...
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