Der Landesvervielfältiger nach §
6 Abs. 2 und 3 des
Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2008 in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 6 Prozentpunkte erhöht.