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§ 9 - Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)
G. v. 06.04.1979 BGBl. I S. 413; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906
Geltung ab 10.04.1979; FNA: 111-6 Wahlrecht
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Geltung ab 10.04.1979; FNA: 111-6 Wahlrecht
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§ 9 Entschädigung
Ein Mitglied des Europäischen Parlaments, das sich nach Artikel 25 Abs. 1 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments für die Anwendung dieses Gesetzes entscheidet, erhält eine monatliche Entschädigung gemäß § 11 Abs. 1, 3 und 4 des Abgeordnetengesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 2 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes G. v. 11. Juli 2014 BGBl. I S. 906, 2017 I 3737 m.W.v. 16. Juli 2014
Frühere Fassungen von § 9 EuAbgG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 16.07.2014 | Artikel 2 Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes vom 11.07.2014 BGBl. I S. 906 |
aktuell vorher | 14.07.2009 | Artikel 1 Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 23.10.2008 BGBl. I S. 2020 |
aktuell | vor 14.07.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 EuAbgG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EuAbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EuAbgG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 EuAbgG Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften (vom 16.07.2014)
... Die in den §§ 9 bis 11 geregelten Ansprüche entstehen mit dem Tag der Feststellung des Bundeswahlausschusses ... oder der Annahme des Mandats. (2) Die Entschädigung nach § 9 wird monatlich im voraus gezahlt. Ist nur ein Teil zu leisten, so wird für jeden ... (3) Ausgeschiedene Mitglieder erhalten die Entschädigung nach § 9 bis zum Ende des Monats, in dem sie ausgeschieden sind. Die Rechte nach § 10 ...
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020
Artikel 1 G. v. 27.05.2020 BGBl. I S. 1161
§ 2 AbgAnpAusG Aussetzung für Mitglieder des Europäischen Parlaments
... Das Anpassungsverfahren gemäß § 9 des Europaabgeordnetengesetzes wird für das Jahr 2020 ausgesetzt. (2) Das Anpassungsverfahren in den Folgejahren ...
Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Artikel 23 PflegeVG Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes
... c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4. 3. In § 9 des Europaabgeordnetengesetzes werden nach Satz 1 folgende Sätze angefügt: ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906, 2017 I 3737
Artikel 2 30. AbgGuaÄndG Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
... (BGBl. I S. 2020) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 9 wird nach der Angabe „gemäß § 11 Abs. 1" die Angabe „und 3" ...
Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes und Achtundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2020
Artikel 1 22. EuAbgGuaÄndG Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
... des Europäischen Parlaments Anwendung finden." angefügt. 2. In § 9 werden nach den Wörtern Europäischen Parlaments" die Wörter , das ...
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