Eingangsformel - Zirkusregisterverordnung (ZirkRegV)

V. v. 06.03.2008 BGBl. I S. 376 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Geltung ab 19.03.2008; FNA: 7833-3-17 Tierschutz
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Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 16 Abs. 6 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), von denen § 16 Abs. 6 Satz 2 und 3 durch das Gesetz vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3001, 2008 I S. 47) neugefasst worden ist, nach Anhörung der Tierschutzkommission:



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