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§ 5 - Zirkusregisterverordnung (ZirkRegV)
V. v. 06.03.2008 BGBl. I S. 376 (Nr. 9); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Geltung ab 19.03.2008; FNA: 7833-3-17 Tierschutz
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Geltung ab 19.03.2008; FNA: 7833-3-17 Tierschutz
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§ 5 Löschung
(1) Die Daten nach den §§ 3 und 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 7 sind, vorbehaltlich des Absatzes 3, ein Jahr nachdem der Inhaber der Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes das Zurschaustellen der Tiere oder das für diese Zwecke Zurverfügungstellen eingestellt hat, zu löschen. Erlangt die zuständige Behörde hiervon erst nach Ablauf eines Jahres Kenntnis, sind die Daten unverzüglich zu löschen.
(2) Die Daten nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 7 sind fünf Jahre nach dem Datum der Kontrolle im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 durch die kontrollierende Behörde zu löschen, soweit die Daten nicht bereits nach Absatz 1 gelöscht worden sind.
Text in der Fassung des Artikels 5 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften V. v. 12. Dezember 2013 BGBl. I S. 4145 m.W.v. 18. Dezember 2013
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Frühere Fassungen von § 5 ZirkRegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.12.2013 | Artikel 5 Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2013 BGBl. I S. 4145 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 ZirkRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ZirkRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZirkRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Artikel 5 VersTierMeldVEV Änderung der Zirkusregisterverordnung
... I S. 376) wird wie folgt geändert: 1. In § 1, § 2 Nummer 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter „§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ...
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