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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts (WahluAbgRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Nr. 17 tritt mit Wirkung vom 18. September 2005 in Kraft.

(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. März 2008.

 
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