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I. - Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bei den obersten Gerichten des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (ErnuEntlBMJAno2008 k.a.Abk.)

A. v. 09.03.2008 BGBl. I S. 414 (Nr. 10); ersetzt durch III. A. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 307
Geltung ab 01.04.2008; FNA: 2030-11-48-7 Beamte

I.



Auf Grund des Artikels 1 Abs. 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) wird die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 13 (höherer Dienst) bis A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes) jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich widerruflich übertragen auf:

1.
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesgerichtshofs,

2.
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,

3.
die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundesfinanzhofs.

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