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Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (4. EBOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. März 2008.

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