Artikel 7 - Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (7. SGBIIIuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 1 Nr. 7 und 8 sowie Artikel 5 Nr. 3 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

(3) Artikel 1 Nr. 3a, 6 und 10 tritt am 1. August 2008, jedoch nach Inkrafttreten von Artikel 17 Nr. 11 des Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254), in Kraft.

(4) Artikel 1 Nr. 6a tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. April 2008.



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