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Artikel 2 - Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes (BMFRuMünzGÄndG k.a.Abk.)
G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715 (Nr. 18); Geltung ab 17.05.2008, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes über die Förderung des Wohnungsbaues für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaues für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin
(240-5)
Das Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaues für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-5, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
Das Gesetz über die Förderung des Wohnungsbaues für Umsiedler in den Aufnahmeländern und des Wohnungsbaues für Sowjetzonenflüchtlinge in Berlin in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 240-5, veröffentlichten bereinigten Fassung wird aufgehoben.
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