Tools:
Update via:
Zitierungen von § 11 JFDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 JFDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
JFDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 JFDG Freiwillige (vom 29.05.2024)
... von mehr als 20 Stunden pro Woche, 3. sich auf Grund einer Vereinbarung nach § 11 zur Leistung des freiwilligen Dienstes für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und ...
§ 6 JFDG Jugendfreiwilligendienst im Ausland (vom 11.05.2019)
... Teilnahme ist Pflicht. (3) Der Dienst muss nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 mit dem Träger vereinbart und gestaltet werden. § 11 Abs. 2 findet keine ... Maßgabe des § 11 Abs. 1 mit dem Träger vereinbart und gestaltet werden. § 11 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die Höchstdauer der Entsendung beträgt 18 Monate. ...
§ 7 JFDG Kombinierter Jugendfreiwilligendienst (vom 11.05.2019)
... jeweils mindestens drei Monate dauern. Der Dienst ist für den Gesamtzeitraum nach § 11 Abs. 1 mit dem Träger zu vereinbaren und zu gestalten. § 11 Abs. 2 findet keine ... nach § 11 Abs. 1 mit dem Träger zu vereinbaren und zu gestalten. § 11 Abs. 2 findet keine Anwendung. Die pädagogische Begleitung soll nach Maßgabe des ...
§ 11 JFDG Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis (vom 29.05.2024)
... Einsatzstelle soll bei der Zeugniserstellung angemessen beteiligt werden; im Falle des § 11 Abs. 2 ist das Zeugnis im Einvernehmen mit der Einsatzstelle zu erstellen. Das Zeugnis ist auf ...
§ 12 JFDG Datenschutz (vom 01.01.2025)
... und Träger des Jugendfreiwilligendienstes dürfen personenbezogene Daten nach § 11 Absatz 1 Satz 2 verarbeiten, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ist. ...
Zitat in folgenden Normen
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 136 SGB VII Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers (vom 01.07.2020)
... 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c der zugelassene Träger oder, sofern eine Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes getroffen ist, die Einsatzstelle, 7. bei einem Dienst nach dem ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Freiwilligen-Teilzeitgesetz
G. v. 23.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 170
Artikel 1 FDTzErwG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit." 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 werden die Wörter ...
Artikel 2 FDTzErwG Weitere Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... und Träger des Jugendfreiwilligendienstes dürfen personenbezogene Daten nach § 11 Absatz 1 Satz 2 verarbeiten, soweit dies für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlich ...
Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 644
Artikel 2 TzFDG Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... einer Teilzeitbeschäftigung vorliegt, 3. sich auf Grund einer Vereinbarung nach § 11 zur Leistung des freiwilligen Dienstes für eine Zeit von mindestens sechs Monaten und ...
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
G. v. 16.05.2008 BGBl. I S. 842
Artikel 2 JFDGEG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Er fügt der Anzeige eine Ausfertigung der Vereinbarung nach § 11 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes bei." b) In Absatz 3 Satz 1 werden die ... der zugelassene Träger oder, sofern eine Vereinbarung nach § 11 Abs. 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes getroffen ist, die Einsatzstelle." ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Kriegsdienstverweigerer-Zuschussverordnung (KDVZuschV)
V. v. 01.08.2002 BGBl. I S. 2963; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
§ 1 KDVZuschV Anzeigen, Mitteilungen, Nachweise (vom 01.06.2008)
... Einsatzort an. Er fügt der Anzeige eine Ausfertigung der Vereinbarung nach § 11 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes bei. (2) Der Träger unterrichtet das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8214/v155067.htm