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Artikel 2 - Einunddreißigste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (31. StVZOÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Mai 2008.

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