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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (1. JuSchGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2008.

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