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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2024 aufgehoben
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§ 1 - Raumausstattermeisterverordnung (RaumausMstrV)
V. v. 18.06.2008 BGBl. I S. 1087 (Nr. 26); aufgehoben durch § 14 V. v. 04.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 239
Geltung ab 01.10.2008; FNA: 7110-3-178 Handwerk im Allgemeinen
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Geltung ab 01.10.2008; FNA: 7110-3-178 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Raumausstatter-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
- 1.
- die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesentlicher Tätigkeiten (Teil I),
- 2.
- die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
- 3.
- die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
- 4.
- die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Text in der Fassung des Artikels 10 Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen V. v. 28. Februar 2020 BGBl. I S. 246 m.W.v. 6. März 2020
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Frühere Fassungen von § 1 RaumausMstrV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 06.03.2020 | Artikel 10 Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen vom 28.02.2020 BGBl. I S. 246 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 RaumausMstrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 RaumausMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RaumausMstrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung von Meisterprüfungsverordnungen
V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 246
Artikel 10 1. MstrPrüfVÄndV Änderung der Raumausstattermeisterverordnung
... 2011 (BGBl. I S. 2234) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 Gliederung und Inhalt der ... wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt gefasst: „ § 1 Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung Die Meisterprüfung im ...
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