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Artikel 2 - Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (16. BedGgstVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. Juli 2008.

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