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Artikel 4 - Gesetz zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (JuSiVerwEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Juli 2008.

 
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