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Zitierungen von § 7 MTA-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MTA-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 MTA-APrV Rücktritt von der Prüfung
... Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 7 Abs. 3 gilt ...
§ 9 MTA-APrV Versäumnisfolgen
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht ...
§ 10 MTA-APrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist nur bis zum Abschluß der gesamten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 10 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... dieser Aufgabe betrauten fachlich geeigneten Person als Vorsitzender,". 2. In § 7 Absatz 3 werden die Wörter „Die schriftliche und" durch die Wörter „Jede ...
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