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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben

§ 6 - Einundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (41. AnrV k.a.Abk.)

§ 6


§ 6 ändert mWv. 1. Juli 2008 40. AnrV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz vom 14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1117) außer Kraft.