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Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (1. ÄndVMautHV)

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) verordnet die Bundesregierung:

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