Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (1. ÄndVMautHV)


Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 3 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122) verordnet die Bundesregierung:


Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2008 MautHV § 1

§ 1 der Mauthöheverordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1001), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „30. September 2008" durch die Angabe „30. Juni 2009" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „bis zu" gestrichen.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „30. September 2008" durch die Angabe „30. Juni 2009" ersetzt.


Artikel 2



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Mauthöheverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.


Artikel 3



Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.




Anzeige