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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin (MetallbAusbV k.a.Abk.)

V. v. 25.07.2008 BGBl. I S. 1468 (Nr. 32)
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-102 Handwerk im Allgemeinen

§ 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung gliedert sich wie folgt:

Abschnitt A

Gemeinsame Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation,

6.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,

7.
Qualitätsmanagement,

8.
Prüfen und Messen,

9.
Fügen,

10.
Manuelles Spanen und Umformen,

11.
Maschinelles Bearbeiten,

12.
Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln,

13.
Schweißen, thermisches Trennen,

14.
Manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profilen,

15.
Elektrotechnik,

16.
Behandeln und Schützen von Oberflächen,

17.
Transportieren von Bauteilen und Baugruppen,

18.
Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen;

Abschnitt B

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Konstruktionstechnik:

1.
Montieren und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen,

2.
Einrichten von Arbeitsplätzen an Baustellen,

3.
Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen,

4.
Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken,

5.
Montieren und Demontieren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen,

6.
Montieren, Prüfen und Einstellen von Systemen,

7.
Instandhalten von Konstruktionen des Metall- oder Stahlbaues;

Abschnitt C

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Metallgestaltung:

1.
Herstellen von Flächen und Körpern durch Treiben,

2.
Handhaben von Schmiedefeuern und schmiedbaren Werkstoffen,

3.
Herstellen von Schmiedeteilen durch manuelles Schmieden,

4.
Herstellen von Schmiedeteilen durch maschinelles Schmieden,

5.
Herstellen und Instandhalten von Werkzeugen und Hilfswerkzeugen zum Schmieden,

6.
Herstellen und Montieren von Bauteilen und Gegenständen,

7.
Gestalten von Oberflächen,

8.
Befestigen von Bauteilen;

Abschnitt D

Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Nutzfahrzeugbau:

1.
Elektrik und Elektronik,

2.
Hydraulik und Pneumatik,

3.
Herstellen und Umbauen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten,

4.
Einbauen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen,

5.
Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen,

6.
Eingrenzen, Bestimmen und Beurteilen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen,

7.
Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen,

8.
Prüfen und Instandsetzen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten,

9.
Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen,

10.
Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche.

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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 MetallbAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MetallbAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 MetallbAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... Die in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die ...
Anlage MetallbAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Metallbauer/zur Metallbauerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... technische und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Informationen beschaffen und bewerten b) ... Kontrol- lieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) a) Prüfverfahren und Prüfmittel ... und Messen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Ebenheit und Rauhigkeit von Werkstücken ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der ... Spanen und Umformen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 10) a) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren ... 11 Maschinelles Bearbeiten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 11) a) Maschinenwerte von handgeführten und ... und Warten von Betriebsmitteln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 12) a) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion ... Kontrol- lieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des ... Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Gesamtzeichnungen lesen und anwenden b) ... und Messen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Maße aufnehmen, übertragen und auswerten ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) a) Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produkt- ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) unterschiedliche Werkstoffe durch Schrauben und ... 6 Schweißen, thermisches Trennen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 13) Bleche und Profile aus Stahl: a) thermisch ... Bearbeiten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 11) a) Maschinenwerte bestimmen und einstellen, Werk- ... Manuelles und maschi- nelles Umformen von Blechen und Profilen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 14) a) Formteile aus Stahl und Nichteisenmetallen durch ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 15) a) VDE-Bestimmungen und ... und Schützen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 16) a) Oberflächen für das Auftragen von ... von Bau- teilen und Baugruppen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 17) a) Arbeits- und Sicherheitsregeln beim Transport und ... und Montieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 18) Demontieren: a) Bauteile und Baugruppen unter ... technische und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Bauzeichnungen lesen und anwenden b) Skizzen nach ... und Messen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Maßpunkte und bauliche Vorgaben ermitteln und ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) hochfeste Schraubverbindungen unter Beachtung der ... Bearbeiten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 11) a) Profile und Bauteile spannen und ausrichten b) ... von Arbeits- plätzen an Baustellen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) a) Baustelle und Montageort nach Vorschrift sichern ... von Metall- oder Stahlbaukonstruk- tionen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) a) baurechtliche Vorschriften anwenden b) bewegliche ... und Befestigen von Bauteilen und Bau- elementen an Bauwerken (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) a) feste und bewegliche Unterkonstruktionen für ... und Demontie- ren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5) a) Metall- oder Stahlbaukonstruktionen unter Beach- ... Prüfen und Einstellen von Systemen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 6) a) mechanische Einrichtungen herstellen und montie- ... von Konstruktionen des Metall- oder Stahlbaues (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 7) a) Inspektion nach Plänen durchführen b) ... technische und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Gesamt- und Detailzeichnungen lesen und anwen- ... und Messen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Messpunkte und bauliche Vorgaben ermitteln und bei ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) Verbindungsmöglichkeiten unter ... von Flächen und Körpern durch Treiben (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 1) a) Hohlkörper und Reliefs aus unterschiedlichen ... von Schmiedefeuern und schmiedbaren Werkstoffen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 2) a) Kohle- und Gasschmiedefeuer handhaben und war- ... von Schmiedeteilen durch manuelles Schmieden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 3) Strecken, Breiten, Schlichten und Absetzen: a) ... von Schmiede- teilen durch maschinelles Schmieden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 4) a) Schmiedehämmer unter Beachtung der Sicherheits- ... und Instand- halten von Werkzeugen und Hilfswerkzeugen zum Schmieden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 5) a) Werkzeuge, insbesondere Meißel, Dorne und Zan- ... und Montieren von Bauteilen und Gegen- ständen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 6) a) Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen nach ... von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 7) Metalloberflächen durch Schmieden, Bürsten, ... von Bauteilen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 8) a) Eignung des Untergrundes für die Befestigung ... technische und kundenorientierte Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) technische Unterlagen, insbesondere ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) fahrzeugspezifische Qualitätsmanagementsysteme ... und Elektronik (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 1) a) elektrische und elektronische Bauteile und Baugrup- ... und Pneumatik (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 2) a) Schalt- und Funktionspläne hydraulischer und ... und Umbauen von Karosserie, Fahrzeug- rahmen und Aufbauten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 3) a) Bauteile aus Blechen und Profilen nach Zeichnungen ... sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 4) a) Funktion von mechanischen Bauteilen und Baugrup- ... und Umrüsten mit Zubehör und Zusatz- einrichtungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 5) a) Zubehör und Zusatzeinrichtungen für den ... und Beurteilen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 6) a) Fehler und Störungen unter Beachtung von ... und Instand- setzen von Systemen und Anlagen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 7) a) Verbindungen, insbesondere deren Sicherungsele- ... und Instandsetzen von Karosserie, Fahrzeug- rahmen und Aufbauten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 8) Fahrzeugrahmen und Aufbauten: a) Lage der Kontroll- ... Bearbeiten und Schützen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 9) a) Karosserie- und Fahrzeugbauteile grundieren, ... durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 10) a) Instandhaltungs- und Montagearbeiten unter Be- ...