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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 KarFahrzMechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KarFahrzMechAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 KarFahrzMechAusbV Durchführung der Berufsausbildung
... Die in § 4 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die ...
Anlage KarFahrzMechAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- ... der Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im ... sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Prüfverfahren und Prüfmittel ... und Prüfen an Systemen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) a) Verfahren und Messgeräte auswählen, ... und technische Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Bedeutung der Information, Kommunikation und Doku- ... mit internen und externen Kunden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) Kundenwünsche und Informationen entgegenneh- ... von Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 10) a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur ... Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 11) a) Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie ... Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 12) a) Bauteile, Baugruppen und Systeme außer ... sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des ... 2 Betriebliche und tech- nische Kommunikation (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 8) a) Gesamtzeichnungen lesen und anwenden b) Zuschnitte ... mit internen und externen Kunden (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 9) a) Kunden auf Wartungsarbeiten und -intervalle sowie ... 4 Messen, Prüfen und Einstellen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 13) a) Oberflächen von Hand und mit Hilfsmitteln ... (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) a) Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produkt- ... und Maschinen, Be- und Verarbeiten von Halb- zeugen und Bauteilen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 14) a) Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung ... und Schützen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 15) a) Beschaffenheit und Aussehen von Oberflächen ... Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) a) Wartungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebsein- ... von Karosserien, Fahrzeugrahmen, Aufbauten und Fahrgestellen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) a) Bauteile und Baugruppen unter Beachtung ihrer ... umfangs, Feststellen von Fehlern, Mängeln und deren Ursachen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) a) Schäden, Fehler und Störungen an Fahrzeugen ... und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) a) Zubehör und Zusatzeinrichtungen nach ... Prüfen und Schützen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5) a) beschichtete Oberflächen bearbeiten und ... und Doku- mentieren, Übergeben von Fahrzeugen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 6) a) Verkehrs- und Betriebssicherheit von Fahrzeugen ... Karosserien, Karosserieteilen und Aufbauten sowie deren Instandhaltung (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 1) a) Karosserien, Karosserieteile und Aufbauten, Abwick- ... und Einstell- arbeiten an Karosserien, Karosserieteilen und Aufbauten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 2) a) Maß- und Formkontrollen durchführen, Lage ... Baugruppen, Ausrüsten mit Zubehör und Zusatz- einrichtungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 3) a) Zubehör und Zusatzeinrichtungen für ... und Inbetrieb- nehmen von Systemen und Anlagen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 4) a) nach konstruktiven Vorgaben Bauteile und Baugrup- ... von Schäden, Feststellen der Ursachen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 5) a) Schäden, Fehler und Störungen an Karosserien, ... Prüfen und Schützen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 6) a) Eigenschaften und Zustand der Oberflächen von ... und Doku- mentieren, Übergeben von Fahrzeugen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt C Nr. 7) a) durchgeführte Instandhaltungs- und ... Umbauen von Fahr- zeugrahmen, Fahrzeug- bauteilen und Fahrge- stellen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 1) a) Fahrzeugrahmen, Bauteile und Baugruppen von ... und Einstellarbeiten an Fahrzeugen, Fahrzeug- teilen und Aufbauten (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 2) a) Lage der Kontroll- und Befestigungspunkte an Fahr- ... und Umrüsten mit Zubehör und Zusatz- einrichtungen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 3) a) Zubehör und Zusatzeinrichtungen nach ... von Fehlern, Störungen, Schäden und deren Ursachen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 4) a) Fehler, Störungen und Schäden unter ... Montieren und Instandhalten von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 5) a) Fahrzeugbauteile und Baugruppen, insbesondere ... Bearbeiten und Schützen von Oberflächen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 6) a) Lack- und Korrosionsschäden ermitteln, ... und Doku- mentieren, Übergeben von Fahrzeugen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt D Nr. 7) a) durchgeführte Instandhaltungs- und ...
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