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Artikel 9 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 (BBVAnpG 2008/2009)

Artikel 9 Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 BMVergV § 1, § 4

Die Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2004 (BGBl. I S. 2774), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 werden nach dem Wort „Mehrarbeit" die Wörter „an Beamte des Bundes" eingefügt.

2.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden

aa)
die Angabe „9,96 Euro" durch die Angabe „10,27 Euro",

bb)
die Angabe „11,77 Euro" durch die Angabe „12,13 Euro",

cc)
die Angabe „16,15 Euro" durch die Angabe „16,65 Euro" und

dd)
die Angabe „22,27 Euro" durch die Angabe „22,96 Euro"

ersetzt.

b)
In Absatz 3 werden

aa)
die Angabe „15,03 Euro" durch die Angabe „15,50 Euro",

bb)
die Angabe „18,62 Euro" durch die Angabe „19,20 Euro",

cc)
die Angabe „22,11 Euro" durch die Angabe „22,80 Euro" und

dd)
die Angabe „25,83 Euro" jeweils durch die Angabe „26,63 Euro"

ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 BBVAnpG 2008/2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 BBVAnpG 2008/2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2008/2009 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 BBVAnpG 2008/2009 Weitere Änderung der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte
... der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3494), die zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 ...