Änderungen an Dreizehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
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durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.07.2009 (27.08.2009)(Aufhebung)§ 2 Vierzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2956)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2024 geltenden Beträge
B. v. 06.06.2024 BAnz AT 28.06.2024 B3
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2023 geltenden Beträge
B. v. 01.06.2023 BAnz AT 27.06.2023 B3
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2022 geltenden Beträge
B. v. 01.06.2022 BAnz AT 17.06.2022 B7
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2020 geltenden Beträge
B. v. 02.06.2020 BAnz AT 25.06.2020 B4
-
Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2019 geltenden Beträge
B. v. 05.06.2019 BAnz AT 18.06.2019 B2
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2018 geltenden Beträge
B. v. 01.06.2018 BAnz AT 12.06.2018 B3
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2017 geltenden Beträge
B. v. 08.06.2017 BAnz AT 21.06.2017 B1
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2016 geltenden Beträge
B. v. 01.06.2016 BAnz AT 10.06.2016 B2
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Bekanntmachung über die nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 24 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab dem 1. Juli 2015 geltenden Beträge
B. v. 03.06.2015 BAnz AT 24.06.2015 B3
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Dritte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
V. v. 09.07.2013 BGBl. I S. 2434; aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
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Zweite Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1301; aufgehoben durch § 2 V. v. 09.07.2013 BGBl. I S. 2434
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Erste Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 25 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
V. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1108; aufgehoben durch § 2 V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1301
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Fünfzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
V. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 1064; aufgehoben durch § 2 V. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1108
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Vierzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
V. v. 24.08.2009 BGBl. I S. 2956; aufgehoben durch § 2 V. v. 26.07.2010 BGBl. I S. 1064

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Zwölfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1780; aufgehoben durch § 2 V. v. 23.07.2008 BGBl. I S. 1623
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Elfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
V. v. 21.07.2006 BGBl. I S. 1730; aufgehoben durch § 2 V. v. 24.07.2007 BGBl. I S. 1780
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Zehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
V. v. 23.08.2005 BGBl. I S. 2537; aufgehoben durch § 2 V. v. 21.07.2006 BGBl. I S. 1730


Änderungen durch Dreizehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 01.07.2008 (01.08.2008)§ 2(Aufhebung)Zwölfte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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