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Artikel 18 - Wehrrechtsänderungsgesetz 2008 (WehrRÄndG 2008)

Artikel 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 18 ändert mWv. 9. August 2008 SBGWehrpflV

(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung über die Übertragung von Aufgaben der Wehrersatzbehörde bei der Wehrüberwachung von Wehrpflichtigen auf die See-Berufsgenossenschaft vom 18. April 1968 (BGBl. I S. 310) außer Kraft.

(2) Artikel 5 und 6 treten am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.

(3) Artikel 3 Nr. 6 tritt rückwirkend zum 1. Juli 2006 in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. August 2008.