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Änderung Anlage 1 EinbTestV vom 01.07.2024

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Anlage 1 EinbTestV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2024 geltenden Fassung
Anlage 1 EinbTestV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 211
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen


(siehe Anlageband zu BGBl. I 2008 Nr. 35)

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108035.pdf



(heute geltende Fassung)