Tools:
Update via:
Anlage 1 - Einbürgerungstestverordnung (EinbTestV)
V. v. 05.08.2008 BGBl. I S. 1649 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 211
Geltung ab 01.09.2008; FNA: 102-1-3 Staatsangehörigkeit
|
Geltung ab 01.09.2008; FNA: 102-1-3 Staatsangehörigkeit
|
Anlage 1 Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen
(siehe Anlageband zu BGBl. I 2008 Nr. 35)
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108035.pdf
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108035.pdf
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung V. v. 21. Juni 2024 BGBl. 2024 I Nr. 211 m.W.v. 1. Juli 2024
Frühere Fassungen von Anlage 1 EinbTestV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.07.2024 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung vom 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 211 |
aktuell vorher | 01.04.2013 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung vom 18.03.2013 BGBl. I S. 585 |
aktuell | vor 01.04.2013 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 EinbTestV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EinbTestV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinbTestV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 EinbTestV Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs
... die richtige gewählt werden muss. (2) Die aus dem Fragenkatalog in Anlage 1 erstellten 100 Fragebögen enthalten 33 Fragen, darunter jeweils drei aus den Fragen, die sich ...
§ 2 EinbTestV Verfahren des Einbürgerungstests unter Mitnutzung von Prüfstellen des Bundesamtes
... (3) Die Prüfstelle erhält für jeden Prüfungsteilnehmer einen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen, der nicht mit denen anderer Prüfungsteilnehmer ...
§ 3 EinbTestV Verfahren des Einbürgerungstests über Landesstellen
... seiner Behörden oder von ihm beauftragter Stellen organisiert, erhält es die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 zugelassenen Fragebögen und sorgt für den ordnungsgemäßen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung
V. v. 18.03.2013 BGBl. I S. 585
Artikel 1 1. EinbTestVÄndV
... Anlage 1 zur Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 (BGBl. I S. 1649) wird wie folgt ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Einbürgerungstestverordnung
V. v. 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 211
Artikel 1 2. EinbTestVÄndV Änderung der Einbürgerungstestverordnung
... Anlage 1 zur Einbürgerungstestverordnung vom 5. August 2008 (BGBl. I S. 1649), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. März 2013 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8332/a156063.htm