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Synopse aller Änderungen der EinbTestV am 01.07.2024
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juli 2024 durch Artikel 1 der 2. EinbTestVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EinbTestV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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EinbTestV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.07.2024 geltenden Fassung | EinbTestV n.F. (neue Fassung) in der am 01.07.2024 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 211 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 1 Gesamtkatalog der für den Einbürgerungstest zugelassenen Prüfungsfragen | |
(siehe Anlageband zu BGBl. I 2008 Nr. 35) http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/anlageband_bgbl108035.pdf |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8332/v313389-2024-07-01.htm