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Frühere Fassungen von § 9 EEWärmeG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 09.02.2013 (18.03.2013) | Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Sachsen-Anhalt) vom 18.03.2013 BGBl. I S. 489 |
aktuell vorher | 01.05.2011 | Artikel 2 Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12.04.2011 BGBl. I S. 619 |
aktuell vorher | 29.12.2010 (27.01.2011) | Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Bayern) vom 27.01.2011 BGBl. I S. 63 |
aktuell | vor 29.12.2010 (27.01.2011) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8335/al156081.htm