Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2013 aufgehoben
§ 3 - Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)
Artikel 1 G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1672 (Nr. 36); aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 18.12.2013 BGBl. I S. 4318
Geltung ab 19.08.2008; FNA: 4126-2 Recht der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
| |
Geltung ab 19.08.2008; FNA: 4126-2 Recht der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
| |
§ 3 Bezeichnungsschutz
§ 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Eine Gesellschaft, die ihren Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, darf die Bezeichnung Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft" oder eine Bezeichnung, in der der Begriff Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft" allein oder im Zusammenhang mit anderen Worten vorkommt, in der Firma oder als Zusatz zur Firma nur führen, wenn sie als Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist.
Zitierungen von § 3 WKBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 WKBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WKBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 WKBG Übergangsvorschriften
... Abweichend von § 3 darf eine Gesellschaft die Bezeichnung Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft" oder eine ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8337/a156117.htm