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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.12.2013 aufgehoben

§ 5 - Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)

§ 5 Sitz



Die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft muss ihren Sitz und ihre Geschäftsleitung im Inland haben.

 
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Zitierungen von § 5 WKBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 WKBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WKBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 WKBG Anerkennung
... und vollständig gestellt ist und die Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt sind.  ...