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§ 11 - Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG)

§ 11 Mindeststückelung



Beteiligungen an Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften müssen eine Mindeststückelung von 25.000 Euro aufweisen.



 

Zitierungen von § 11 WKBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 WKBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WKBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 WKBG Rechnungslegung
... Die Prüfung hat sich auch auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 8 bis 11 und 16 dieses Gesetzes zu erstrecken. Das Ergebnis der Prüfung nach Satz 2 ist in den ...
§ 17 WKBG Aufhebung und Abberufung
... 1 oder wenn die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft die Anforderungen der §§ 8 bis 11 beziehungsweise ihre Pflichten nach den §§ 15 und 16 nicht erfüllt, hat die ...