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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben
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§ 1 - Begrenzte Dienstfähigkeit Zuschlagsverordnung (BDZV)
V. v. 25.08.2008 BGBl. I S. 1751 (Nr. 38); aufgehoben durch § 4 V. v. 06.12.2012 BGBl. I S. 2569
Geltung ab 01.01.2008; FNA: 2032-1-34 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.01.2008; FNA: 2032-1-34 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 1 Gewährung eines Zuschlags bei begrenzter Dienstfähigkeit
Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Richterinnen und Richter des Bundes, deren Arbeitszeit als Folge begrenzter Dienstfähigkeit um mindestens 20 Prozent verkürzt wird, erhalten einen Zuschlag zu den laufenden Dienstbezügen nach § 72a Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend bei einer erneuten Berufung in ein Beamtenverhältnis.
Text in der Fassung des Artikels 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) G. v. 5. Februar 2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842 m.W.v. 12. Februar 2009
Frühere Fassungen von § 1 BDZV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 12.02.2009 | Artikel 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vom 05.02.2009 BGBl. I S. 160 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 BDZV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BDZV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BDZV Übergangsregelung
... wegen begrenzter Dienstfähigkeit verkürzt wurde, einen Zuschlag nach den §§ 1 bis 3. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 15 DNeuG Änderungen weiterer Vorschriften (vom 25.11.2010)
... 77 Abs. 1 Satz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes" ersetzt. (40) In § 1 Satz 1 der Begrenzte Dienstfähigkeit Zuschlagsverordnung vom 25. August 2008 (BGBl. I S. ...
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