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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VersFaWiPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersFaWiPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VersFaWiPrV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
... Finanzen/zur Geprüften Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen nach den §§ 2 bis 11 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 VersFaWiPrV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 17.12.2019)
... nach den Absätzen 2 und 3 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben nach den §§ 4 und 5 zu prüfen. (7) Die Mindestbearbeitungsdauer der schriftlichen ...