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Zitierungen von § 16 JVKostO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 JVKostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVKostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 3 ERVGBG Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
... zum Abrufverfahren vergeben worden ist, der Abruf erfolgt ist." 3. § 16 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ...
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