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Artikel 1 - Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer (AMSprKNachwV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. September 2008 LuftVO § 26a

Dem § 26a Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2644) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr im Geltungsbereich dieser Verordnung bedarf es ausreichender Kenntnisse der im Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst verwendeten Sprache."



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 AMSprKNachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMSprKNachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 11 BAFGEG Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
... der Bekanntmachung vom 27. März 1999 (BGBl. I S. 580), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2008 (BGBl. I S. 1834), wird wie folgt geändert:  ...