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Artikel 2 - Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (BlZSchutzImpfuaÄndV k.a.Abk.)
V. v. 02.05.2008 BAnz. S. 1599; zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 V. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1904
Geltung ab 07.05.2008; FNA: 7831-1-53-4 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 07.05.2008; FNA: 7831-1-53-4 Tierseuchenbekämpfung
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Artikel 2 Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Die EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 31. August 2006 (eBAnz AT 46 2006 V1), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. April 2008 (BGBl. I S. 764), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 werden nach dem Wort für" die Wörter ein Tier," eingefügt.
- b)
- Nach Absatz 2 wird folgender Absatz eingefügt:
(2a) Die zuständige Behörde kann die Impfung anderer als in Absatz 1a bezeichneter empfänglicher Tiere eines Bestandes oder eines bestimmten Gebietes gegen Blauzungenkrankheit mit einem Impfstoff im Sinne des Absatzes 1 anordnen, soweit dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Folgender Absatz wird dem bisherigen Wortlaut vorangestellt:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b des Tierseuchengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig- 1.
- einer mit einer Genehmigung nach § 4 Abs. 2 verbundenen vollziehbaren Auflage oder
- 2.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 4 Abs. 2a
- b)
- Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2.
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BlZSchutzImpfuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BlZSchutzImpfuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-DurchführungsverordnungB. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1905
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8385/a156530.htm