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Artikel 3 - Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (BlZSchutzImpfuaÄndV k.a.Abk.)
V. v. 02.05.2008 BAnz. S. 1599; zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 V. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1904
Geltung ab 07.05.2008; FNA: 7831-1-53-4 Tierseuchenbekämpfung
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Geltung ab 07.05.2008; FNA: 7831-1-53-4 Tierseuchenbekämpfung
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) (aufgehoben)
(3) (aufgehoben)
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. Mai 2008.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung V. v. 24. September 2008 BGBl. I S. 1904 m.W.v. 3. Oktober 2008
Frühere Fassungen von Artikel 3 Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 03.10.2008 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung vom 24.09.2008 BGBl. I S. 1904 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 3 Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BlZSchutzImpfuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BlZSchutzImpfuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
V. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1904
Artikel 2 BlauzSchutzÄndV Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
... 3 Abs. 2 und 3 der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit ...
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