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Artikel 5 - Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)
G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418
Geltung ab 18.10.2008, abweichend siehe Artikel 7
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Geltung ab 18.10.2008, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 5 Änderung der Insolvenzordnung
§ 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
- (2) Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich."
Zitierungen von Artikel 5 FMStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 FMStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FMStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 1 FMSANeuOG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... der Höhe der Bilanzsumme, die in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Artikels 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 angepasst wurde, zur Gesamtsumme der Bilanzsummen, die in ... 2015/63 angepasst wurde, zur Gesamtsumme der Bilanzsummen, die in entsprechender Anwendung des Artikels 5 der Delegierten Verordnungen (EU) 2015/63 angepasst wurden, aller übrigen umlagepflichtigen ... die Berechnung des Verteilungsschlüssels ist jeweils die in entsprechender Anwendung des Artikels 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 angepasste Bilanzsumme, die im Umlagejahr der Berechnung ... und die Daten zur Berechnung der Bilanzsumme, die in entsprechender Anwendung der Bestimmung des Artikels 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 angepasst wurde, nicht vorliegen, wird für das ... jeweils durch die Wörter „in entsprechender Anwendung des Artikels 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 angepassten Bilanzsummen" und werden die Wörter ...
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