Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach den §§
5a und
5b des
Gemeindefinanzreformgesetzes vom
24. Februar 2000 (BGBl. I S. 163) außer Kraft.