Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 21.07.2021 aufgehoben
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§ 18 - Samenverordnung (SamEnV)

V. v. 14.10.2008 BGBl. I S. 2053, 2181 (Nr. 48); aufgehoben durch § 36 V. v. 13.07.2021 BGBl. I S. 2904
Geltung ab 12.11.2008, abweichend siehe § 19; FNA: 7824-8-1 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 18 Aufhebung von Rechtsverordnungen



Es werden aufgehoben:

1.
die Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen an Zuchtprogrammen vom 16. Mai 1991 (BGBl. I S. 1133),

2.
die Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1891) und

3.
die Tierzucht-Einfuhrverordnung vom 1. Juni 1999 (BGBl. I S. 1245), zuletzt geändert durch Artikel 409 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).



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