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Artikel 2 - Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKFördG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2008 EnWG § 2, § 3, § 8, § 11, § 16, § 22, § 35, § 49, § 55, § 56, § 58, § 63, § 66, § 69, § 91, § 95, § 110, § 111, § 118
Das Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Abs. 2 werden nach der Angabe des § 13" ein Komma und die Wörter auch in Verbindung mit § 14," eingefügt.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 10 werden nach den Wörtern Energieversorgungsunternehmen, die" die Wörter die Aufgabe der Übertragung von Elektrizität wahrnehmen und die" eingefügt.
- b)
- In Nummer 23 wird das Wort Fernleitungsnetzbetreibern" durch die Wörter Betreibern von Fernleitungsnetzen" ersetzt.
- c)
- In Nummer 25 wird das Wort Kunden" durch die Wörter Natürliche oder juristische Personen" ersetzt.
- d)
- In Nummer 29 wird das Wort Fernleitungsnetzbetreibern" durch die Wörter Betreibern von Fernleitungsnetzen" ersetzt.
- 3.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- 4.
- § 11 wird wie folgt geändert:
- 5.
- In § 16 Abs. 5 Satz 2 wird das Wort Fernleitungsbetreiber" durch die Wörter Betreiber von Fernleitungsnetzen" ersetzt.
- 6.
- In § 22 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe §§ 13 und 16" durch die Angabe §§ 13, 16 und 16a" ersetzt.
- 7.
- In § 35 Abs. 1 Nr. 8 wird die Angabe §§ 11 bis 16" durch die Angabe §§ 11 bis 16a" ersetzt.
- 8.
- In § 49 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 wird jeweils die Angabe Absatz 5 Satz 1" durch die Angabe Absatz 5" ersetzt.
- 9.
- § 55 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nach der Angabe § 36 Abs. 2 ein" wird das Wort oder" durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Nach den Wörtern Ermittlungen durch" werden die Wörter oder schließt sie ein Verfahren ab" eingefügt.
- c)
- Nach den Wörtern benachrichtigt sie" wird das Wort unverzüglich" eingefügt.
- 10.
- § 56 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach der Angabe (ABl. EU Nr. L 176 S. 1)" die Wörter sowie die in der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 des Europäschen Parlaments und des Rates vom 28. September 2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen (ABl. EU Nr. L 289 S. 13)" eingefügt.
- b)
- In Satz 2 wird die Angabe Verordnung (EG) Nr. 1228/2003" durch die Wörter in Satz 1 genannten Verordnungen" ersetzt.
- 11.
- § 58 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter nach Landesrecht zuständigen Behörde" durch das Wort Landesregulierungsbehörde" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 wird das Wort Bundesnetzagentur" durch das Wort Die Regulierungsbehörden" ersetzt.
- 12.
- In § 63 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe § 59" durch die Angabe § 61" ersetzt.
- 13.
- In § 66 Abs. 2 Nr. 3 wird nach den Wörtern beigeladen hat," das Wort wobei" eingefügt.
- 14.
- § 69 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 6 Satz 3 wird die Angabe Satz 1" durch die Angabe Satz 2" ersetzt.
- b)
- In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort Regulierungsbehörde" durch das Wort Bundesnetzagentur" und werden die Wörter nach Landesrecht zuständige Behörde" durch das Wort Landesregulierungsbehörde" ersetzt.
- c)
- In Absatz 8 Satz 1 wird das Wort Regulierungsbehörde" durch das Wort Bundesnetzagentur" und die Angabe Absatz 1 Nr. 2" durch die Angabe Absatz 1 Satz 1 Nr. 3" ersetzt; die Wörter nach Landesrecht zuständige Behörde" werden durch das Wort Landesregulierungsbehörde" ersetzt.
- d)
- In Absatz 10 Satz 3 wird die Angabe §§ 68, 71 und 69" durch die Angabe §§ 68 und 71 sowie 72 bis 74" ersetzt.
- 15.
- § 91 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 wird aufgehoben.
- 16.
- § 95 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- 17.
- In § 110 Abs. 3 werden die Wörter eines bestimmbaren Letztverbrauchers" durch die Wörter von bestimmbaren Letztverbrauchern" ersetzt.
- 18.
- § 111 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die Bestimmungen des Teiles 3 und die auf Grundlage dieser Bestimmungen erlassenen Rechtsverordnungen sind abschließende Regelungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1." - 19.
- § 118 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absätze 1 bis 4 werden aufgehoben.
- b)
- Die Absätze 5 bis 8 werden die Absätze 1 bis 4.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 KWKFördG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KWKFördG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542
Artikel 10 BNatSchNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2101) geändert worden ist, werden die ...
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