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Zitierungen von § 6 1. FlGDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 1. FlGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. FlGDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 1. FlGDV Preisfeststellung (vom 04.10.2011)
... erstattet wurden. Sie kann ferner Feststellungen über die Preise, die nach § 6 Abs. 5 einheitlich je Anlieferungsmenge gezahlt worden sind, treffen. Es können die ...
§ 12 1. FlGDV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.04.2021)
... andere als die in Satz 1 genannten Teile abtrennt, 4. entgegen § 3 oder § 6 Abs. 6 Unterlagen nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise erstellt oder nicht für die ... oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, 5. entgegen § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 1, 4 Satz 1 oder Abs. 5 Satz 1 oder 2 oder § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Meldungen nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
V. v. 16.04.2021 BGBl. I S. 814
Artikel 1 1. FlGDVÄndV Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... „über Auszahlungspreise und geschlachtete Mengen" gestrichen. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 4 EiFlRÄndV Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... oder höchstens 150 Rinder oder höchstens 75 Schafe schlachten." 3. In § 6 Absatz 5 wird nach Satz 2 folgender Satz 3 eingefügt: „Wird bei Schafen der ...
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften für tierische Erzeugnisse
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Artikel 1 TierErzMORÄndV Änderung der 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
... 2022 (BGBl. I S. 428) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Meldungen haben für den jeweiligen ... 1 Satz 2 werden nach den Wörtern „Sie sind" die Wörter „im Fall des § 6 Absatz 1 Nummer 2 jährlich für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und im Übrigen" ...
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