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§ 5 - Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung (RindHKlV)

Artikel 3 V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186, 2196 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 342
Geltung ab 19.11.2008; FNA: 7849-2-1-10 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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§ 5 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 5 RindHKlV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.10.2011Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
vom 26.09.2011 BGBl. I S. 1914

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 RindHKlV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 RindHKlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RindHKlV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Artikel 1 HdlKlRÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... 6 Absatz 5 eine Markierung oder ein Etikett vor dem Entbeinen entfernt." 5. § 5 wird ...

Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 1 EiFlRÄndV Änderung der Rinderschlachtkörper-Handelsklassenverordnung
... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig kennzeichnet." 4. Nach § 5 wird folgender § 6 angefügt: „§ 6 Überwachung, Duldungs- und ...