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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung (BeschVerfVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 10.11.2008 BGBl. I S. 2210 (Nr. 53); Geltung ab 01.01.2009
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Artikel 2 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2009 ArGV § 12b (neu), § 12c (neu)

Nach § 12a der Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2814; 2007 II S. 127) geändert worden ist, werden die folgenden §§ 12b und 12c eingefügt:

 
„§ 12b Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und deren Familienangehörige

Die Arbeitserlaubnis-EU nach § 284 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch wird Fachkräften mit einem Hochschulabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation für eine der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung sowie ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt.

§ 12c Auszubildende aus den neuen EU-Mitgliedstaaten mit deutschem Schulabschluss

Keiner Arbeitsgenehmigung-EU bedürfen Staatsangehörige nach § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die im Ausland einen anerkannten deutschen Schulabschluss erworben haben, für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf."



 

Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und der Arbeitsgenehmigungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BeschVerfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschVerfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 7 ArbMINAG Änderung von Verordnungen
... Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. November 2008 (BGBl. I S. 2210) geändert worden ist, werden die ...