Artikel 2 - Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren (3. MarktOWMGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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Zitierungen von Artikel 2 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 3. MarktOWMGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. MarktOWMGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
B. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2260
Bekanntmachung MarktOWMGNeuB
... Grund des Artikels 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Meldungen über ...


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