Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut des
Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren
B. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2260